Generell kann man hier natürlich nicht das gesamte keltische Gesetz, wie es in Dalriada gilt, aufführen, doch will ich kurz auf die wichtigsten Besonderheiten hinweisen.
Einer der grundlegendsten Begriffe ist der TUATH, der Stamm (die Großfamilie). Kurz gesagt haben Personen außerhalb des tuath, sprich Fremde, “deorad”, grundsätzlich keine Rechte. Mitglieder des tuath, “aurrad”, können theoretisch, ohne mit Konsequenzen zu rechnen, Fremde verstümmeln, berauben oder töten, außer es existieren Verträge mit deren tuath. Aus diesem Grund gibt es Verträge zwischen allen Clans, welche im Zweifelsfall über den Ard Righ Gültigkeit erhalten. D.h. alle Personen Dalriadas sind dem Rechtssystem unterworfen und können seinen Schutz in Anspruch nehmen. Mit anderen Ländern existieren ähnliche Verträge, oder werden noch geschlossen.

Ehrenpreis (eneclann)
Der Ehrenpreis ist ein vom Sozialstatus einer Person abhängiger Wert, der mehr oder minder festlegt, wieviel die Ehre einer Person, gemessen in materiellem Wert, beträgt. Wird eine Person beleidigt oder durch ein Verbrechen, eine unabsichtliche Verletzung oder durch andere Ereignisse in ihrer Ehre verletzt, so ist es dieser Preis die Basis der Berechnung eventueller Kompensationen, die im weitesten Sinn als Schadensersatzzahlungen für die Beschädigung der Ehre einer Person betrachtet werden können. Wird z.B. eine Person durch eine andere mutwillig derartig verstümmelt, daß sie nicht mehr arbeitsfähig ist und nur noch dahinsiecht, so ist zusätzlich zum Blutpreis (daß für jede Person, unabhängig vom Sozialstatus, gleich viel beträgt, nämlich 7 Cumals) auch der vollständige Ehrenpreis der Person als Kompensation zu bezahlen, ansonsten hat die Familie der derartig geschädigten Person das Recht, ungestraft Blutrache gegen die Familie der Person, die das Vergehen begangen hat, durchzuführen. Die Kompensationszahlungen werden als ‘lóg n-enech’ bezeichnet, was wörtlich übersetzt in etwa soviel bedeutet wie ”Waschen des Gesichtes”.
Zusätzlich dazu bestimmt der Ehrenpreis auch noch den Wert, bis zu dem eine Person Verträge abschließen kann, und bestimmt auch das Gewicht ihrer Zeugenaussage oder ihres Schwurs in Gerichtsverfahren.

Das Rechtsystem im Allgemeinen
Grundsätzlich können die meisten Vergehen durch Bezahlung eines Grundpreises und des Ehrenpreises der Person geregelt werden (im Zweifelsfall an sie Angehörigen). Mord an einem Mitglied des eigenen Tuath, “Fingal”, wird als Schrecklichstes aller Verbrechen angesehen, der Mörder wird zu deorad, verliert alle Rechte und seinen Besitz, wird vogelfrei. Natürlich kann es vorkommen (besonders bei einem Vergehen gegen einen Adeligen), daß man nicht fähig ist, den Preis zu zahlen. In diesem Fall ist der Geschädigte berechtigt, Waren oder Vieh im Gegenwert des Preises zu nehmen, oder der Schuldige kann sogar seine Freiheit verlieren (zum Sklaven werden). In seltensten Fällen kann es auch mit dem Tod des Schuldigen enden. Diese Bezahlungen sind vertraglich bindend, wird dieser Vertrag gebrochen, so haben die Angehörigen des Geschädigten das Recht (in Bezug auf die Familienehre sogar die Pflicht), Blutrache zu nehmen. Auch Schädigungen der Ehre werden über den Ehrenpreis der geschädigten Person geregelt, Ausnahme sind berechtigte Satiren von Barden.
Personen von “nemed” Rang (Adelige, Druiden und Könige) sind de facto und de jure vom Gesetz des normalen Volkes nicht betroffen (welcher Bauer kann sich schon den Ehrenpreis eines Adeligen leisten?). Allerdings empfiehlt es sich nicht, dies auszunutzen: Erstens ist jede freie Person berechtigt, eine oder mehrere Andere (siehe “Schutz” im Sozialsystem) unter ihren persönlichen Schutz zu stellen, d.h. andere Adelige können legal einschreiten, da die Schädigung eines Bauern dann den Adeligen betrifft, und dann natürlich dessen Ehrenpreis bezahlt werden muß. Zweitens sind die Könige mit dem Land verbunden, d.h. ein fairer freigiebiger und gerechter König sorgt für reiche Ernten und Wohlstand, ein geiziger läßt (mythisch) die Felder vertrocknen.
Für Unfreie und Tiere sind deren Herren verantwortlich.

Schwurgericht
Natürlich sind nicht alle Fälle klar und einfach zu regeln. Ist die Situation nicht eindeutig, so tritt ein Gericht zusammen. Es existieren professionelle Richter und Anwälte (brithem), in Extremfällen muß auch ein König oder Druide entscheiden.
Es handelt sich dabei um ein Schwurgericht, nicht eines, wie wir es heutzutage kennen: Jede Seite bringt Zeugen auf, die schwören müssen, wie sich die Sachlage verhält. Sie legen eine gewisse (selbst ausgesuchte) Menge Enech in diesen Schwur, je mehr, desto ernster ist es ihnen damit. Hier kommt wieder der Rang und das Enech der Personen bzw. der Zeugen ins Spiel: Kurz gesagt, wessen Seite mehr Enech zusammenbringt, der gewinnt den Prozeß. Natürlich kann auch jemand etwas Falsches schwören (wissentlich oder unwissentlich), dann verliert er das investierte Enech.
Da dies soziale und mystische Folgen hat (und das Enech meist wichtiger als das Leben eingestuft wird) wird dies (wissentlich) nur sehr selten jemand tun. Theoretisch wäre es aber natürlich damit auch möglich, „Enech zu opfern“, um in einem Prozess zu gewinnen.
Gibt es noch andere Beweise, kann einem Zeugen eine Lüge nachgewiesen werden, oder ist die Sachlage selbst nach den Schwüren immer noch sehr kompliziert, so müssen die Brithem entscheiden. Man muss aber festhalten, dass Beweise, wie wir sie kennen, nur sekundären Wert hinter den Schwüren haben. Sie dienen eher dazu, die Zeugen zu überzeugen, was sie nun schwören wollen. Wenn ein Mann genug Enech zusammen bringt, obwohl er dabei erwischt wurde, wie er das Messer gerade aus der Brust des Opfers gezogen hat, so gewinnt er den Prozess und ist unschuldig (in den meisten solchen Fällen wird er dann vermutlich an den Folgen des massiven Enechverlustes eingehen, aber den Prozess hätte er gewonnen ☺). Auch die genaue Höhe der Kompensationszahlungen wird von den Rechtsgelehrten festgesetzt.
Verbrechen und Strafe Wie schon oben vermerkt können die meisten Verbrechen abbezahlt werden, was natürlich auch bei Zahlungsunfähigkeit zur Versklavung führen kann (im schlimmsten Fall kann auch die Familie des Täters mitversklavt werden). Diese Versklavung ist meist nur temporär, bis der Betrag bezahlt ist, das kann aber natürlich auch über Generationen gehen. Verstümmelungen wie sie in anderen Ländern als Strafe üblich sind (z.B. Handabhacken bei Diebstahl) gibt es in Dalriada nicht und werden als barbarisch und sinnlos angesehen. Was hat die Witwe eines Mordopfers davon, wenn der Mörder getötet wird? Viel sinnvoller ist es doch da, wenn der Mörder für die Familie des Opfers zu sorgen hat (Kompensationszahlungen)!
Nur in den allerschlimmsten Fällen, oder wenn der Verbrecher keine Rechtsperson ist (z.B. ein Fremdländer) und ihm daher nicht zu trauen ist, kann es auch zu (rituellen) Tötungen als Strafe kommen.

Einige wichtige Übertretungen beinhalten Grenzen (in ein Haus oder Land) (siehe Religion), das Verletzen des Gastrechtes oder das Brechen von Verträgen und Schwüren. Abgesehen vom Ehrverlust werden solche Vergehen dementsprechend streng geahndet. Auch das Nichtgewähren von Gastfreundschaft kann geklagt werden. Drunkenheit gilt nicht als Milderungsgrund, Wahnsinn oder Unwissenheit schon. Hinterhältiges Handeln wird immer schwerer bestraft, wie direktes (so ist z.B. heimlicher Diebstahl schlimmer als ein Raub mit vorgehaltener Waffe), da man sich dagegen ja nicht wehren kann. Vergewaltigung wird nur dann bestraft, wenn das Opfer laut genug um Hilfe schreit, dass man es in einem (großen) Haus überall hören kann. Dabei ist es unwesentlich, ob auch tatsächlich jemand die Hilfeschreie hört, die Wahrheit wird über Schwüre ermittelt.
Allgemein gesagt besteht eine Kompensationszahlung (Strafe für ein Verbrechen) immer aus:
Ehrenpreis (eneclann, vom Sozialstand abhängig) des Opfers + Blutpreis ( vom Verbrechen abh.)
Es ist natürlich nicht möglich, hier alle möglichen Verbrechen und ihre Blutpreise aufzuzählen, aber ich werde nun versuchen, eine repräsentative Auswahl darzustellen:

Verbrechen
Blutpreis
Heimlichkeit/Hinterhältigkeit
x3
Verwendung von Gift (beinhaltet Heimlichkeit)
x5
Raub
Wert des Raubguts + 1 cumal
Diebstahl (beinhaltet Heimlichkeit)
Wert des Raubguts + 3 cumal
Zerstörung von Besitz
Wert des Besitzes + 1-3 set
Bruch der Gastfreundschaft
x3
Körperverletzunng (je nach Schwere)
1-6 cumal
Vergewaltigung
6 cumal
Verstümmelug bis zur Arbeitsunfähigkeit
7 cumal
Tötung / Mord (kein Unterschied)
9 cumal
Tötung im Duell (wenn nicht 3. Blut vereinbart)
3 cumal, aber kein Ehhrenpres
Tötung eines Sklaven
6 cumal + 1/4 Ehrenpreis Besitzer
Beleidigung
Ehrenpreis
Nichht gewähren von Gastfreundschaft ohne Grund
1 set
Grenzverletzunng ("Hausfriedensbruch")
1 Gold
Vertragsbruch (je nach Vertragswert)
(1 set - 9 cumal) + Wert
Gefährdung des Landes
9 - 81 cumal
Hochverrat (an Clan und Land)
Ritueller Tod durch alle Elemente

 

z.B.: Mruigfer Angus erschlägt im Zorn den Sklaven des Ri Thuath Finn, weil ihn dieser beleidigt hat: (8 cumal Ehrenpreis Finn)x¼ + (6 cumal für die Sklaventötung) - (6 set = 1 cumal Ehrenpreis Angus für die Beleidigung) = 7 cumal (21 Gold), die Angus an Finn zu zahlen hat, sonst wird Angus versklavt

z.B.: Tanaise Rigana Seonaid vergiftet den reisenden Druiden Culwch, woraufhin dieser erblindet: [(20 set = 10 Gold Ehrenpreis Culhwuch) + (7 cumal = 21 Gold Verstümmelung)]x5 (Gift) = 155 Gold (= 51 Cumal, 4 set), das wird teuer und whrscheinlich ein tiefer sozialer Abstieg für Seonaid

z.B.: Aire desso Craig klaut Aire desso Finnegan eine Milchkuh, indem er ihm das Schwert vorhält: (10 set = 5 Gold Ehrenpreis) + (1 cumal = 3 Gold Raub) + (1 Gold Wert Kuh) = 9 Gold = 3 cumal

Vergewaltigung:
Vergewaltigung ist definitiv ein Verbrechen – jedoch kann es nur dann eingeklagt werden, wenn die Frau sich bewiesenermaßen gewehrt hat; d.h. geschrien, getreten, gekratzt – und vor allem auf sich aufmerksam gemacht – im Idealfall hat sie den ganzen Hof oder das ganze Dorf zusammengebrüllt. Nur dann handelt es sich bewiesenermaßen um eine Vergewaltigung. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie sich in der Wildnis befindet – weil dass sie da keiner hört, ist klar. Glaubt ihr keiner, dass sie sich gewehrt hat und geschrien hat, wird die Vergewaltigung nicht geahndet – dann kann sie nur noch hoffen, dass jemand anderes ihr glaubt und bereit ist, ihre Klage zu stützen – und damit die Klage wieder greifbar und valid zu machen.
Manche Frauen werden bei Vergewaltigung nicht entschädigt, sie können also die Tat nicht einklagen; das gilt für: Prostituierte, Eine verheiratete Frau, die heimlich einen anderen Mann trifft, Frauen, die über die Tat schweigen und sie geheim halten. Die Strafe für Vergewaltigung beträgt den Ehrenpreis der Frau (Im Originalirischen ist es bitte der Ehrenpreis des Vormunds…) plus den Eraic (etwa Körperschädigungspreis) – denselben Preis wie für einen Mord an sich – 7 Cumal.
Schwängert der Vergewaltiger sein Opfer, so ist er alleine für das entstandene Kind verantwortlich. (!!!)
Das irische Recht kennt allerdings auch bereits das Delikt der „Sexuellen Belästigung“:
Für einen Kuss wird der Ehrenpreis der Frau gezahlt.
Wenn man versucht, sie zu entkleiden und anzufassen, zahlt man 10 Silber.
Wenn man versucht, in sie zu dringen, zahlt man 7 Cumal.

Heirat
Wichtig ist hier, dass eine Heirat nur ein Vertrag (vorrangig zwischen den Vätern) ist, und die Götter eigentlich nichts damit zu tun haben, der Druide steht eigentlich der Zeremonie in seiner Funktion als Rechtsberater vor. Allerdings schadet natürlich der Segen der Götter nie…
D.h. auch, dass so ein Vertrag auch aufgelöst werden kann, es gibt also Scheidung. Auch zu bemerken ist, dass ein Mann auch mehrere Frauen haben kann und umgekehrt. Es ist nur eine Frage des Vertrages… ☺
Es gibt mehrer Formen der Ehe, von der niedrigsten (Beischlaf, hierbei handelt es sich eigentlich eher um einen Schutz für etwaige gezeugte Kinder) bis zur höchsten Form des gegenseitigen Einbringens (d.h. beide bringen in die Ehe gleich viel Gut ein, beide sind gleichberechtigt). Mehr Rechte hat in einer Ehe meist der Höherstehende, bzw. der, der mehr besitzt.
Nebenbei, Vergewaltigung wird schwer bestraft, allerdings nur, wenn die Frau laut um Hilfe schreit, egal, ob sie auch wer hört. (siehe Rechtssystem)

Es sei hier ein Beispiel einer Dalriadischen Hochzeitszeremonie genannt

Aushandeln des Brautpreises zwischen den Vätern/Rechtsberechtigten
Bräutigampapa gibt dann eine Kiste Gold (oder so) an Brautpapa/Braut

Schwüre:

Er: darf sie nie mehr als insgesamt 3x ins Gesicht schlagen
darf nicht in der Öffentlichkeit über ihre sexuellen Neigungen plaudern
darf niemals so fett werden, dass Sex nicht mehr möglich ist
Sie: darf nicht über seinen Bart lästern
darf in der Öffentlichkeit nicht seine Potenz kommentieren
darf nicht in die Büsche mit einem anderen Mann gehen

Aufgaben: Er muß beweisen, dass er sie beschützen kann, dazu wird er von einem Held herausgefordert , den er dann im rituellen Schwertkampf besiegt. Sie muß ihm ein Glas Met bringen, ohne dabei mehr als 3 Tropfen zu verschütten, während alle anwesenden Frauen sie schubsen/hindern dürfen.
Zwischen ihnen steckt ein Schwert (noch als Trennung, wird am Ende weggenommen). Sie müssen darüber steigen, wenn er sie nicht beschützen kann, ernähren, etc. dann soll das Schwert emporfahren und ihn in zwei Hälften teilen. Wenn sie nicht mehr Jungfrau ist, so soll sie beim Darübersteigen auf der Stelle niederkommen!
Nun dürfen die Druiden noch ein paar Worte sprechen und den Segen der Götter herab rufen, ritualisieren, etc.. (eigene Ideen)
Optional: Und am Ende kommen die ganzen Hochzeitsgeschenke.

Formen der Ehe
Das Recht kennt im Gesamten neun Formen der sexuellen Zusammenkunft, denn nicht alle davon sind in unserem heutigen Sinn als Ehe zu verstehen, vielmehr versucht der Rechtstext alle möglichen Formen der sexuellen Begegnung aufzuzählen und zu regeln. Dies dient vor allem dazu, zu regeln, wer wie viel Handhabe über die Kinder hat!
Grundlegend gilt dabei, dass Polygamie, also eigentlich Polygynie, erlaubt ist, da heißt, ein Mann kann mehrere Ehefrauen und Konkubinen haben. Söhne aller Verbindungen haben einen Anspruch auf ihr Erbe; ihre Mütter jedoch einen unterschiedlichen Status.

Offiziell:
In der ersten bringen beide Partner, Mann und Frau, gleich viel Besitz mit in die Ehe.
In der zweiten bringt der Mann mehr Besitz in die Ehe ein
In der dritten die Frau.
Daraus ergeben sich auch die Rechte, die die Partner innerhalb der Ehe und im Bezug auf ihre Kinder haben. Jeweils der Teil, der den größeren Besitz mit in die Ehe bringt, besitzt auch mehr Rechte.

Inoffiziell:
Die vierte Form bezeichnet quasi eine lose Beziehung, bei der der Mann die Frau bei ihrer Familie mit deren Zustimmung besuchen kommt.
In der fünften Form folgt die Frau dem Mann ohne die Zustimmung ihrer Verwandten – und verlässt ihre Sippe. (Dies passiert offen!)
In der sechsten wird sie von ihm heimlich entführt! (Scheinbar inkludiert das aber doch irgendwie ihre Zustimmung, kann aber von ihrer Familie als Diebstahl aufgefasst und eingeklagt werden!)
In der siebten wird sie von ihrem Liebhaber in aller Heimlichkeit besucht – natürlich auch ohne den Segen der Familie.
Bei allen diesen Formen der Ehe ist es übrigens unerheblich, wie oft die sexuelle Begegnung stattfindet – das heißt, es kann durchaus vorkommen, dass auf diese Art auch ein One-Night-Stand rechtlich geregelt ist, um wieder die potentiell daraus entstandenen Kinder rechtlich abzusichern und deren Versorgung zu regeln.

Sexuelle Verbindung an sich:
Die achte Form der sexuellen Verbindung ist die Vergewaltigung – die irischen Rechtstexte sehen für diesen Fall entsprechende Strafen vor; doch auch hier muss das Schicksal des potentiell entstehenden Nachwuchses geklärt und geregelt werden. (Der Vergewaltiger ist in diesem Fall verpflichtet, für das Kind zu sorgen!)
Die neunte Form befasst sich mit der sexuellen Vereinigung zwischen zwei unmündigen Personen:
Wer auch immer als verantwortlicher Vormund nicht verhindert, dass zwei unmündige Personen ein Kind zeugen, ist dazu verpflichtet, für den so entstandenen Nachwuchs zu sorgen.
*Achtung – hier ein Kuriosum am Rande: Das dalriadische Recht kennt das Delikt der Entführung an sich NICHT. Ein Mann, der entführt wird, sollte sich wehren können – und alles, was im Rahmen der Entführung passiert, kann trotzdem geahndet werden – Körperverletzung, etc. Bei einer Frau, wird quasi ein „Objekt“ entführt, also ein Diebstahl begangen, daher rechtlich auch so gehandhabt. (Ausnahmen sind hier Frauen, die einen eigenen Ehrenpreis haben, der sich nicht aus einem Bruchteil dessen des Ehemannes oder Vaters zusammensetzt; das wären: Bardinnen, Druidinnen und Banchomarbae, also Alleinerbinnen.)

Zum Erbe: Nachdem bei uns Primogenitur vorherrscht, regeln diese Formen der Ehe auch die Reihung der Söhne beim Erbe – das heißt Söhne der Hauptfrau in den höchsten Formen der Ehe haben den ersten Anspruch, danach wird es in der Reihenfolge der hier angeführten Ehen geregelt– Ausnahmen sind die achte und die neunte, da gibt es eigene Reglungen!

Scheidungsrecht
Wichtig zuallererst: Die Ehe ist in erster Linie ein Vertrag, der die Aufteilung des Besitzes regelt. Dementsprechend geht es bei Scheidung auch wieder in erster Linie um die Aufteilung des Besitzes und um die potentiell dabei entstandenen Kinder. Zusätzlich muss man vorausschicken, dass so etwas wie ein Brautpreis tatsächlich existiert – ja, meine Herren, auf Dalriada zahlt ihr für eure Bräute!!! Die Frau darf sich also scheiden lassen – UND ihren Brautpreis behalten, wenn:
Wenn er nicht für ihr gemeinsames Leben aufkommen kann – also zum Leben zu wenig Geld heimbringt.
Wenn er Lügen über sie verbreitet oder gar Satiren über sie dichtet!
Wenn er sie durch Magie in die Ehe getrickst hat – und sie das ja eigentlich gar nicht wollte.
Wenn er sich als impotent erweist.
Wenn er zu fett wird, um mit ihr die Ehe vollziehen zu können.
Wenn er bewiesenermaßen schwul ist.
Wenn er keine Kinder zeugen kann.
Wenn er indiskrete Details aus dem gemeinsamen Liebesleben ausplaudert.
Wenn er sie so schlägt, dass sie Spuren davon zurückbehält.
Wenn er sie betrügt.

Sollte eine Frau allerdings auf die Idee kommen, sich aus irgendeinem Grund scheiden zu lassen, ohne dafür ein Urteil von einem Brithem einzuholen oder aus einem rechtlich nicht anerkannten Grund, verliert sie erstens das Anrecht auf ihren Brautpreis – und auch ansonsten jedes Recht innerhalb der Gesellschaft. Bevor sie ihn verlässt, muss sie auch eine gewisse Zeit bei ihm
aushalten – soetwas wie ein Trennungsjahr einhalten, sonst verliert sie auch allen Anspruch auf ihre Rechte.

Der Mann darf sich scheiden lassen, wenn:
Wenn sie ihn betrügt.
Wenn sie wiederholt stiehlt
Wenn sie das gemeinsame Kind abtreibt.
Wenn sie seine Ehre befleckt.
Wenn sie ihr eigenes Kind tötet.
Wenn sie keine Milch geben kann.

Ein Mann darf seine Frau übrigens auch durchaus schlagen – sofern er dabei keine bleibenden Spuren hinterlässt.

Wenn die Ehe im Übrigen mit beiderseitigem Einverständnis gelöst wird, kriegt jeder seinen Besitz zurück und die Sache ist gegessen.

Trennung auf Zeit
Das irische Eherecht kennt im Übrigen auch die Idee der Trennung auf Zeit, die nicht zwingend eine Scheidung zur Folge hat.
Dafür kann es für beide verschiedene, vom Recht akzeptierte Gründe geben:
Der Ehepartner ist zeugungsunfähig und man geht fort, um mit einem anderen Menschen ein Kind zu zeugen und kommt nach der Zeit wieder. Das daraus entstandene Kind wird als eheliches Kind anerkannt, als wäre nie jemand anderes involviert gewesen. Das gilt im Übrigen für beide Geschlechter!
Wenn er auf Pilgerfahrt/Spirituelle/Abenteuer- Reise geht.
Wenn er einen Freund in einem anderen Tuath besucht.
Wenn er eine Schiffsreise unternimmt.
Wenn man gerade in einen Rachefeldzug verwickelt ist. Das kann halt dauern. ☺
Scheinbar war es in Ordnung – so lange alle einverstanden waren, nehm ich an – bei Zeugungsunfähigkeit des Partners woanders sein Glück zu versuchen…..

Kinder
Ein Kind hat bis zu seinem siebten Lebensjahr einen anderen Ehrenpreis als danach; bis zum 7. Lebensjahr hat das Kind den Ehrenpreis eines Druiden, danach den normalen: Einen Bruchteil des Ehrenpreises des Vaters - die Hälfte!
Bis zum Alter von 14 Jahren ist das Kind auch rechtlich ein Kind - das heißt, die Eltern sind verantwortlich. Mädchen gelten mit 14 als erwachsen, Burschen(wahrscheinlich) mit 17.


Inhaber: Silvia Ekker, Apollogasse 14/17, 1070 Wien Verantwortlich für den Inhalt: Caroline Geher, Peter Jungbauer